Der auszuführende Veranstalter ist der Schweizer Auto-Rallycross Verband mit der Zusammenarbeit des Besitzers der Rennstrecke von Mancenans
Klasseneinteilung gemäss Reglement 2025 (autocrossverband.ch)
1. Technische Bestimmungen / Regeln und Fahrerausrüstung siehe Ausschreibung gemäss Auto-Cross Reglement 2025 (www.autocrossverband.ch) sämtliche Neuerungen für 2025 sind rot hinterlegt.
2. Sämtliche Bestimmungen und Erläuterungen, die in dieser Ausschreibung nicht enthalten sind, werden gemäss Reglement des SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) herangezogen und sind verpflichtend. Dieser Wettbewerb wird durch den SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) durchgeführt, die Rennstrecke und das Renngelände in Mancenans wird durch den SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) für diese Veranstaltung gemietet.
3. Der Besitzer der Rennstrecke hat eine obligatorische Haftplicht- Unfallversicherung gegen dritte in der Höhe von 6.1 Millionen Euro abgeschlossen. Es sind Zuschauer, Streckenfunktionäre und sämtliche Helfer der Veranstaltung versichert. Der Rennfahrer ist für seine Unfallversicherung selber verantwortlich und nimmt auf eigenes Risko am Rennen teil. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Fahrer sämtliche Bestimmungen und Regeln (www.autocrossverband.ch)
4. Ein Feuerlöscher pro Paddock-Platz ist obligatorisch. Jegliche Benützung motorisierter Fahrgeräte sind im Paddock und auf den Zufahrten untersagt!
5. Gefahren wird nach dem Auto-Cross EM Modus: Zwei offizielle Zeittraining à 3 Runden, eines davon in aufsteigender, das andere in absteigender Reihenfolge, für jede Division (Klasse). Die beste Zeit einer Runde der beiden offiziellen Zeittrainings bestimmt die Startposition für den ersten Qualifikationslauf.
6. Der Rennablauf ist wie folgt:
7. Der Tagessieg wird im A-Finale ausgetragen.
Die 3 Vorläufe zählen zur Schweizer Meisterschaft.
9. Der zeitliche Rennablauf ist wie folgt:
10. Das Organisationskomitee
11. Zusätzliche Bestimmungen gemäss Aufruf und Whatsapp Gruppe.
12. Dieser Wettbewerb wird durch den SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) mit Genehmigung der ASS (Auto Sport Schweiz) und der FFSA durchgeführt.
13. Nennschluss ist der 25. Juli 24.00Uhr autocrossverband.ch
14. Das Nenngeld beträgt CHF 160.- / 170.- Euro PER VORAUSZAHLUNG:
15. Sollte die Veranstaltung Wetterbedingt abgesagt werden müssen, wird das bereits einbezahlte Nenngeld zurückerstattet.