Ausschreibung zum Autocross Rennen in Mancenans (F), 2.- 3. Aug. 2025

Der auszuführende Veranstalter ist der Schweizer Auto-Rallycross Verband mit der Zusammenarbeit des Besitzers der Rennstrecke von Mancenans

autocrossverband.ch / ecurieterrecomtoise.net

Klasseneinteilung gemäss Reglement 2025 (autocrossverband.ch)

  • Tourenwagen 2 WD (1 / 2 / 3 /13) Klasse A.
  • Tourenwagen 4 WD (4 / 6 / 7 / 7,1) Klasse B
  • Tourenwagen 2 WD Abarth ( 5 ) Klasse C
  • Cross-Kart 2 WD (8 / 8.1) Klasse D
  • Buggi 4 WD & 2WD (10 / 11 / 9) Klasse E

1. Technische Bestimmungen / Regeln und Fahrerausrüstung siehe Ausschreibung gemäss Auto-Cross Reglement 2025 (www.autocrossverband.ch) sämtliche Neuerungen für 2025 sind rot hinterlegt.

2. Sämtliche Bestimmungen und Erläuterungen, die in dieser Ausschreibung nicht enthalten sind, werden gemäss Reglement des SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) herangezogen und sind verpflichtend. Dieser Wettbewerb wird durch den SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) durchgeführt, die Rennstrecke und das Renngelände in Mancenans wird durch den SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) für diese Veranstaltung gemietet.

3. Der Besitzer der Rennstrecke hat eine obligatorische Haftplicht- Unfallversicherung gegen dritte in der Höhe von 6.1 Millionen Euro abgeschlossen. Es sind Zuschauer, Streckenfunktionäre und sämtliche Helfer der Veranstaltung versichert. Der Rennfahrer ist für seine Unfallversicherung selber verantwortlich und nimmt auf eigenes Risko am Rennen teil. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Fahrer sämtliche Bestimmungen und Regeln (www.autocrossverband.ch)

4. Ein Feuerlöscher pro Paddock-Platz ist obligatorisch. Jegliche Benützung motorisierter Fahrgeräte sind im Paddock und auf den Zufahrten untersagt!

5. Gefahren wird nach dem Auto-Cross EM Modus: Zwei offizielle Zeittraining à 3 Runden, eines davon in aufsteigender, das andere in absteigender Reihenfolge, für jede Division (Klasse). Die beste Zeit einer Runde der beiden offiziellen Zeittrainings bestimmt die Startposition für den ersten Qualifikationslauf.

6. Der Rennablauf ist wie folgt:

  • 3 Vorläufe à 5 Runden
  • 1 A-Final à 7 Runden.
  • Für den Eintritt ins A-Final zählen die 2 besten Vorläufe (1 Streichresultat).
  • Es dürfen max. 10 Fahrzeuge pro Lauf teilnehmen.

7. Der Tagessieg wird im A-Finale ausgetragen.
Die 3 Vorläufe zählen zur Schweizer Meisterschaft.

9. Der zeitliche Rennablauf ist wie folgt:

  • Freitag 1. Aug. Paddock Einlass ab 14.00Uhr – 22.00Uhr
  • Freitag 1. Aug. ab 17.00Uhr bis 22.00Uhr Papier-Wagenabnahme
  • Samstag 2. Aug ab 8.30 Uhr 2 offizielle Zeittraining
  • Samstag 2. Aug. Fahrerbesprechung ca. 12.00 Uhr erscheinen ist Pflicht!
  • Samstag 2. Aug. ca. 14.00Uhr 1. Rennlauf
  • Sonntag 3. Aug. ca. 8.30Uhr 2. Rennlauf
  • Sonntag 3. Aug. ca. 13.30Uhr 3. Rennlauf
  • Sonntag 3. Aug. ca. 17.00Uhr der Finallauf
  • Sonntag 3. Aug. Siegerehrung nach den Finalläufen gemäss Ausruf

10. Das Organisationskomitee

  • Chef/ OK SAV : Carlo Suter Nr. 1966/23
  • Administration/ Rennbüro: Renate Suter Nr. 1969/28
  • Technische Abnahme: Reto Baumgartner Nr. 1975/228
  • Fahrersprecher: Marco Suter Nr. 1987/1510
  • Rennleiter: Arthur Kälin Nr. 1958/295
  • Rennleiter Stv.: Oliver Stern Nr. 1972/43
  • Arzt / Doctor: TBA (wird noch bekannt gegeben)
  • Streckensicherung: TBA (wird noch bekannt gegeben)
  • Streckeninstandhaltung: TBA (wird noch bekannt gegeben)
  • Fahrzeugbergung / Zurückführung: TBA (wird noch bekannt gegeben)
  • Zeitnahme: Daniel Engelschmidt Nr. SCCN
  • Bewirtung: TBA (wird noch bekannt gegeben)

11. Zusätzliche Bestimmungen gemäss Aufruf und Whatsapp Gruppe.

12. Dieser Wettbewerb wird durch den SAV (Schweizer Auto-Rallycross Verband) mit Genehmigung der ASS (Auto Sport Schweiz) und der FFSA durchgeführt.

13. Nennschluss ist der 25. Juli 24.00Uhr autocrossverband.ch

  • Die Fahreranzahl ist für diese Veranstaltung auf 100 begrenzt, es gilt der Nennungseingang und deren Einzahlung des Nenngeldes. Die SM / SAV Fahrer haben Vorrang. Nennungen auf dem Renn-Platz nicht möglich!

14. Das Nenngeld beträgt CHF 160.- / 170.- Euro PER VORAUSZAHLUNG:

  • Schwyzer Kantonalbank 6431 Schwyz IBAN. Nr. CH40 0077 7009 0094 9752 1, Bic Nr. KBSZCH22XXX
  • Schweizer Auto-Cross Verband, Gotthardstrasse 109, 6438 Ibach
  • Eintritt / Paddock pro Fahrer CHF / Euro 30.- (insgesamt 4 Eintritte enthalten)
  • Zusätzliche Eintritte CHF / Euro 20.- (2 Tage) Kinder ab 10 Jahre bis 18 Jahre zahlen den ½ Eintrittspreis, die Eintritte sind vor Ort zu Zahlen!

15. Sollte die Veranstaltung Wetterbedingt abgesagt werden müssen, wird das bereits einbezahlte Nenngeld zurückerstattet.

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